Informationen für unsere Nach­barn

Die GRILLO-Werke AG betreibt an den unten genannten Stand­orten Produktions­anlagen, in denen mit gefährlichen Stoffen um­ge­gangen wird. Diese Stand­orte unterliegen den erweiterten Pflichten der Stör­fall-Verordnung. Dem­ent­sprechend liegen Sicher­heits­berichte mit Konzepten zur Verhinderung von Stör­fällen und Alarm- und Gefahren­abwehr­pläne vor, die regel­mäßig und in Ab­sprache mit den Be­hörden aktualisiert und fort­geschrieben werden.
Alle Anlagen werden von den zuständigen Behörden entsprechend den gesetzlichen Be­stimmungen laufend ge­prüft und ge­nehmigt. Diese Genehmigungen berücksichtigen alle umwelt- und sicherheits­relevanten Gesichts­punkte, wie Anlagen­sicherheit, Arbeits­schutz, Luft­rein­haltung und Gewässer­schutz sowie Abfall­vermeidung, -verwertung und -ent­sorgung.

Mit dieser Information möchten wir Sie über unsere Sicherheits­maßnahmen sowie das richtige Verhalten in Not­fällen innerhalb und außer­halb der Standorte informieren.

Standort Duisburg

Information für die Nachbarn und die Öffentlichkeit am Standort Duisburg gemäß § 11 Abs. 1 Störfall-Verordnung: Notfallbroschüre „Wie Sie sich und andere bei Chemieunfällen schützen können“

Der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Behörde wurden die Betriebsbereiche der Grillo-Werke AG gemäß § 7 Abs. 1 Störfallverordnung angezeigt.

Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 16 Abs. 2 Störfall-Verordnung:
25.08.2022 und 30.08.2022
Bei Fragen zum Überwachungsplan sowie in allg. Umweltfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Überwachungsbehörde:

Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 475-0
www.bezreg-duesseldorf.nrw.de

Standort Frankfurt

Der Standort Frankfurt-Höchst informiert über eine eigene Webseite: www.ihr-nachbar.de auf der alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen.

Hier steht ein Bürgertelefon (069 305-4000) als erste Anlaufstelle für betroffene Anwohner und ihre Fragen zur Verfügung. Notfallbroschüre „Wie Sie sich und andere bei Chemieunfällen schützen können

Dem Regierungspräsidium Darmstadt als zuständiger Behörde wurden die Betriebsbereiche der Grillo-Werke AG gemäß § 7 Abs. 1 Störfallverordnung angezeigt.

Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 16 Abs. 2 Störfall-Verordnung:
01.12.2020 und 02.12.2020

Bei Fragen zum Überwachungsplan sowie in allg. Umweltfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Überwachungsbehörde:

Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main
Tel.: 069 2714-5991
www.rp-darmstadt.hessen.de

Standort Goslar

Information für die Nachbarn und die Öffentlichkeit am Standort Goslar gemäß § 11 Abs. 1 Störfall-Verordnung: Notfallbroschüre „Wie Sie sich und andere bei Chemieunfällen schützen können“ 

Dem Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig als zuständiger Behörde wurden die Betriebsbereiche der GRILLO Zinkoxid GmbH und der GRILLO-Werke AG gemäß § 7 Abs. 1 Störfallverordnung angezeigt. Die Sicherheitsberichte nach § 9 Abs. 1 Störfall-Verordnung liegen der Behörde vor.

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung bei der GRILLO Zinkoxid GmbH fand am 02.11.2022 statt.
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung bei der GRILLO-Werke AG, Geschäftsfeld Zinkpulver, fand am 02.06.2022 statt.

Bei Fragen zum Überwachungsplan sowie in allg. Umweltfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Überwachungsbehörde:

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
Ludwig-Winter-Straße 2
38120 Braunschweig
Telefon: 0531 354760
www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de

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