Für Ihre und unsere Sicherheit
Informationen über unsere Sicherheitsmaßnahmen
Die GRILLO-Werke AG betreibt an den unten genannten Standorten Produktionsanlagen, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird. Diese Standorte unterliegen den erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung. Dementsprechend liegen Sicherheitsberichte mit Konzepten zur Verhinderung von Störfällen und Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor, die regelmäßig und in Absprache mit den Behörden aktualisiert und fortgeschrieben werden.
Alle Anlagen werden von den zuständigen Behörden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen laufend geprüft und genehmigt. Diese Genehmigungen berücksichtigen alle umwelt- und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkte, wie Anlagensicherheit, Arbeitsschutz, Luftreinhaltung und Gewässerschutz sowie Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung.
Mit dieser Information möchten wir Sie über unsere Sicherheitsmaßnahmen sowie das richtige Verhalten in Notfällen innerhalb und außerhalb der Standorte informieren.
Standort Duisburg
Information für die Nachbarn und die Öffentlichkeit am Standort Duisburg gemäß § 11 Abs. 1 Störfall-Verordnung: Notfallbroschüre „Wie Sie sich und andere bei Chemieunfällen schützen können“
Der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Behörde wurden die Betriebsbereiche der Grillo-Werke AG gemäß § 7 Abs. 1 Störfallverordnung angezeigt.
Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 16 Abs. 2 Störfall-Verordnung:
12.+13. und 19.3.2024
Bei Fragen zum Überwachungsplan sowie in allg. Umweltfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Überwachungsbehörde:
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 475-0
www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Standort Frankfurt
Der Standort Frankfurt-Höchst informiert über eine eigene Webseite: www.ihr-nachbar.de auf der alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen.
Hier steht ein Bürgertelefon (069 305-4000) als erste Anlaufstelle für betroffene Anwohner und ihre Fragen zur Verfügung. Notfallbroschüre „Wie Sie sich und andere bei Chemieunfällen schützen können“
Dem Regierungspräsidium Darmstadt als zuständiger Behörde wurden die Betriebsbereiche der Grillo-Werke AG gemäß § 7 Abs. 1 Störfallverordnung angezeigt.
Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 16 Abs. 2 Störfall-Verordnung:
Siehe Industriepark Höchst
Bei Fragen zum Überwachungsplan sowie in allg. Umweltfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Überwachungsbehörde:
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main
Tel.: 069 2714-5991
www.rp-darmstadt.hessen.de
GRILLO Zinc Powder GmbH | Standort Goslar
Information für die Nachbarn und die Öffentlichkeit am Standort Goslar gemäß § 11 Abs. 1 Störfall-Verordnung: Notfallbroschüre „Wie Sie sich und andere bei Chemieunfällen schützen können“
Dem Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig als zuständiger Behörde wurden die Betriebsbereiche der GRILLO Zinc Powder GmbH und der GRILLO-Werke AG gemäß § 7 Abs. 1 Störfallverordnung angezeigt. Die Sicherheitsberichte nach § 9 Abs. 1 Störfall-Verordnung liegen der Behörde vor.
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung bei der GRILLO Zinc Powder GmbH fand am 12.11.2024 statt.
Bei Fragen zum Überwachungsplan sowie in allg. Umweltfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Überwachungsbehörde:
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
Ludwig-Winter-Straße 2
38120 Braunschweig
Telefon: 0531 354760
www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de
Unsere höchste Priorität
„Der Schutz der Nachbarn und Mitarbeiter ist bei GRILLO oberstes Gebot. Niemand darf durch den Betrieb des Werks geschädigt, gefährdet oder unzumutbar belästigt werden. Dies ist oberster Grundsatz unserer Richtlinien zu Qualität, Sicherheit, Arbeits- und Umweltschutz.“
Ulrich Grillo, Vorsitzender des Vorstands